Auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 14.5.2003. (nachstehend „UPO-PL/DE” genannt) können Gewinne aus der Übertragung des Eigentums an Aktien, Anteilen und anderen Rechten an einer Gesellschaft, deren Vermögen […]
Deutschland
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